15. Dezember 2012


Schöne Winterzeit im Garten Picker
Wichtels Adventsgeschichte
zum 15. Dezember


Bucheckernaufklaubsondererlaubnis

Irgendwo habe ich gelesen, dass Menschen sich das Leben der Wichtel sehr idyllisch vorstellen. Wichtel, so glauben diese merkwürdigen Wesen, streifen ein wenig durch den Wald, auf der Suche nach Pilzen und Bucheckern, und lassen sich ansonsten die Sonne auf den Bauch scheinen. 

Doch weit gefehlt: Unser Leben ist längst nicht so stressfrei, wie menschliche Märchenbücher das behaupten: Unsere Tage bestehen zu einem großen Teil aus sinnlosem Ärger über Unwichtiges. Ständig werden wir vom Wichtelamt mit unsinnigen Schreiben bombardiert, die wir dann kurzfristig zu beantworten haben, wenn wir nicht Ärger bekommen wollen. Oder wir kriegen Strafzettel raufgedrückt, für alles und jedes. 

Neulich musste ich zum Beispiel einen ganzen Monatsvorrat an Bucheckern als Strafe abliefern! Und warum? Weil ich an einem hohen Wichtelfeiertag Beeren pflücken gegangen bin, was nach dem Wichtelstrafgesetzbuch (WStGB) streng verboten ist. Och menno, ich hatte halt einfach Hunger, und die Blaubeeren waren soo schön reif! Doch laut WStGB § 763 Abs. 2 stellt dieses Verhalten nun mal einen eklatanten Verstoß gegen die Feiertagsblaubeerenpflückverbotsverordnung dar, die noch strenger gehandhabt wird als das Samstagspfifferlingsammelverbotsgesetz. Weiß der Geier, wer sich das ausgedacht hat!

In Zukunft werde ich besser aufpassen und gegen kein Gesetz mehr verstoßen. Bucheckern sind schwer zu sammeln, besonders dann, wenn man wie ich nur im Besitz einer eingeschränkten Bucheckernaufklauberlaubnis ist, deren Verlängerung ich demnächst beantragen muss, will ich nicht gegen die Aufklauberlaubnisverlängerungspflicht verstoßen. Bei dieser Gelegenheit könnte ich natürlich versuchen, eine unbeschränkte Bucheckernaufklaubsondererlaubnis zu erhalten. Doch der Anwaltswichtel sieht hierfür in meinem Fall nur geringe Chancen, da meine Frau bereits in Besitz des großen Walnusssammelerlaubnisscheins ist, dessen Mitbenutzung mir unter Auflagen erlaubt ist. Nun könnte ich natürlich versuchen, eine zusätzliche Himbeerabrupferlaubniskarte zu ergattern, doch die sind grundsätzlich schwer zu bekommen, da Himbeerabrupferlaubniskarten ein Vorrecht der Amtswichtel sind, denen auf diese Weise ganz unerhörte Sonderrechte eingeräumt werden.

Was bin ich froh, dass es Menschen nicht anders ergeht: Herr Pullunder aus dem Buch »Fluffige und andere Zeiten: Heitere und besinnliche Kurzgeschichten, Fabeln und Gedichte « erinnert mich wirklich frappierend an unseren Obererlaubnisscheinausstellerwichtel ...


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